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In der Bodenschutzpraxis werden drei wesentliche Grundtypen zur zusammenfassenden Bewertung angewendet: |
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Beispiel Münster Bewertung der Einzelfunktionen Zusammenfassende Bewertung der Bodenfunktionen |
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Mittelwertprinzip mit Priorisierung Archivfunktion |
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Priorisierung einzelner Bodenfunktionen als eine Möglichkeit der zusammenfassenden Bewertung Eine andere Möglichkeit der zusammenfassenden Bewertung von Bodenfunktionen besteht in der Priorisierung einzelner Bodenfunktionen. Bei der Priorisierung werden einzelne Bodenfunktionen verbal-argumentativ auf der Grundlage landesweiter oder regionaler bzw. auf das Untersuchungsgebiet bezogener Leitbilder in ihrer Bedeutung hervorgehoben. Auf der Grundlage von Priorisierungen können regionale oder auf den Untersuchungsraum bezogene Schwerpunkte des Bodenschutzes sehr gut umgesetzt werden. Die Methode ist daher besonders empfehlenswert. Es bedarf jedoch der jeweiligen Auseinandersetzung mit dem Bodeninventar des betrachteten Raumausschnittes. Der Grundtyp der Priorisierung wird im Folgenden wiederum am Beispiel der Stadt Münster demonstriert (siehe nachstehendes Kartenbeispiel). Dabei wird auf die Methodik des Geologischen Dienstes Nordrhein-Westfalens (GD NRW) zurückgegriffen, die als Mischtyp aus Priorisierung und Maximalwertprinzip einzustufen ist. |
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© Geowissenschaftliche Daten - Bodenkarte 1:5.000: Geologischer Dienst NRW, Krefeld 52/2006 |
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Zusammenfassende Empfehlungen Die Einsatzmöglichkeit zusammenfassender Bodenfunktionsbewertungen in Planungs- und Zulassungsverfahren ist abhängig von der jeweiligen planerischen Fragestellung (Tab. 1). Eine zusammenfassende Bewertung soll dabei vor allem der Vereinfachung der Methodik und der Bündelung der planerischen Entscheidungskriterien dienen. Vorrangig spielt eine zusammenfassende Bodenfunktionsbewertung im Rahmen gesamträumlicher Planungen (z. B. Regionalplanung) oder im Rahmen vorgelagerter Eingriffsplanungen (z. B. Raumordnungsverfahren) eine Rolle. Generell ist bei Eingriffsplanungen eine Wirkungsprognose und -bewertung der bodenbeeinträchtigenden Auswirkungen vorzunehmen. Methodisch ist dabei die einfache Verlustflächenbetrachtung von der Prognose und Bewertung qualitativer Beeinträchtigungen zu unterscheiden. Für diese zentralen planerischen Fragestellungen lassen sich Regelfallvermutungen zur zusammenfassenden Bewertung von Bodenfunktionen aufstellen. Während bei der Verlustflächenbetrachtung zumeist eine zusammenfassende Bewertung der Bodenfunktionen ausreicht, erfordert die Prognose und Bewertung qualitativer Auswirkungen auf Böden im Regelfall die Betrachtung der jeweils betroffenen Bodenfunktionen oder Bodenempfindlichkeiten. Tab. 1: Empfehlungen zur zusammenfassenden Bodenfunktionsbewertung in Planungs- oder Zulassungsverfahren
Für Fragestellungen, die auf der vorgelagerten Planungsebene auf den Schutz des Bodens vor Totalverlust (Versiegelung) abzielen, sind zusammenfassende Bodenfunktionsbewertungen sehr gut geeignet. Betrachtungen zu qualitativen Beeinträchtigungen und deren Kompensation – insbesondere auf der Zulassungsebene – benötigen dem gegenüber häufig eine differenziertere Betrachtungsweise. Je kleiner die Maßstabsebene, desto eher ist eine pauschale Betrachtung einer zusammenfassenden Bodenfunktionsbewertung sinnvoll. Grundsätzlich besteht Methodenoffenheit bei der zusammenfassenden Bodenfunktionsbewertung. Das heißt, alle drei Grundtypen bzw. ihre Mischformen können verwendet werden. Eine einzelfallbezogene Auswahl ist jeweils zu begründen. Dabei sind die spezifischen Vor- und Nachteile der jeweiligen Methode und ihr Einfluss auf das Ergebnis zu berücksichtigen, um formal und fachlich valide Gesamtbewertungsergebnisse zu erhalten. Eine anhand der regionalen Verhältnisse und der konkreten Ziele des Bodenschutzes begründete Priorisierung einzelner Bodenfunktionen ist gegenüber formalen Aggregationsmethoden – wie z. B. dem reinen Maximal- bzw. Mittelwertprinzip – zu bevorzugen. Welche Bodenfunktionen als Grundlage für eine zusammenfassende Bodenfunktionsbewertung jeweils relevant sind, ist in Abhängigkeit von der jeweiligen planerischen Aufgabenstellung und – im Falle von Eingriffsplanungen – anhand der vorhabensrelevanten Wirkfaktoren zu entscheiden. Als besonders relevante Bodenfunktionen haben sich in der Praxis das Standortpotenzial für natürliche Pflanzengesellschaften, die natürliche Bodenfruchtbarkeit sowie die Archivfunktionen der Natur- und Kulturgeschichte herausgestellt. Diese vier Bodenfunktionen bzw. Kriterien sind regelmäßig bei Planungs- und Zulassungsverfahren zu bewerten und einer zusammenfassenden Bewertung zuzuführen. Weitere Bodenfunktionen wie etwa die „Funktion des Bodens im Wasserhaushalt“ oder das Kriterium „Naturnähe“ können darüber hinaus im Einzelfall Bedeutung erlangen. Die vorgestellten Möglichkeiten zur zusammenfassenden Bewertung von Bodenfunktionen tragen zur Bündelung der Belange des vorsorgenden Bodenschutzes bei, so dass sie effektiver in planerische Abwägungsprozesse eingebracht werden können. Danksagung Der Orientierungsrahmen wurde im Auftrag der LABO erstellt. Den Mitgliedern des Redaktionsbeirates wird für die konstruktive Begleitung des Vorhabens gedankt. Das Vorhaben wurde gefördert aus Mitteln des Länderfinanzierungsprogramms „Wasser, Boden und Abfall 2005“.
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