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Baugenehmigung Im Baugenehmigungsverfahren wird durch die Bauaufsichtsbehörde überprüft, ob dem Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Neben baurechtlichen Belangen sind dabei auch die Anforderungen des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Dies betrifft u.a. die Anforderungen des vor- und nachsorgenden Bodenschutzes. Bauwillige sind eigenständig für die Einhaltung einschlägiger Vorschriften zuständig. Insofern empfiehlt sich bereits im Vorfeld des Bauantrages die Klärung etwaiger Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen bzw. Altlasten. Diese Anfrage kann bei der zuständigen Unteren Bodenschutzbehörde vorgenommen werden. Sieht der Bauwillige zur Klärung der Bodensituation eigenständig Bodenuntersuchungen vor, dann empfiehlt sich die Einbindung der Unteren Bodenschutzbehörde, um die bodenschutzrechtlichen Anforderungen zu berücksichtigen und somit aussagekräftige Untersuchungsergebnisse zu erlangen. In vielen Fällen empfiehlt sich die Vergabe der Untersuchungen an ein qualifiziertes Gutachter- bzw. Sachverständigenbüro. Die bei der Baubehörde eingehenden Bauvoranfragen und -anträge durchlaufen ein behördeninternes Prüfverfahren, indem auch die Belange des Bodenschutzes in Form von Stellungnahmen berücksichtigt werden. Falls aus Sicht des Bodenschutzes Vorbehalte vorgetragen werden, hat die Bauaufsichtsbehörde die Möglichkeit, die notwendigen Maßnahmen des Bodenschutzes als Auflagen oder Bedingungen in den Vorbescheid bzw. die Genehmigung aufzunehmen. In unklaren Fällen können Anträge vorerst abschlägig beschieden werden, bis mit Hilfe einer weiteren Sachverhaltsermittlung mögliche Gefahrenlagen und notwendige Maßnahmen des Bodenschutzes abschließend geklärt sind. |
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Grundstücksverkehr
Auskunft über mögliche Belastungen mit Schadstoffen geben die im Regelfall vorliegenden Altlastenkataster auf kommunaler Ebene. Auch bei den Unteren Bodenschutzbehörden existieren vielfach zusätzliche Informationen zu schädlichen Bodenveränderungen bzw. Altlasten. In Nordrhein-Westfalen verfügen zum Beispiel viele Untere Bodenschutzbehörden über detaillierte Kenntnisse über die stoffliche Bodenbelastung im Außenbereich, wenn eine digitale Bodenbelastungskarte erstellt wurde. Über den Bearbeitungsstand der Bodenbelastungskarten in Nordrhein-Westfalen informiert regelmäßig das Landesumweltamt NRW unter folgender URL: Schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten beschränken nicht nur den Wert und die Nutzbarkeit von Grundstücken, sondern können auch erhebliche Kosten bei der Entsorgung von Bodenaushub und für ggf. notwendige Sanierungs- bzw. Sicherungsmaßnahmen auslösen. Daher empfiehlt sich eine sorgfältige Prüfung der Schadstoffsituation im Vorfeld des Grundstücksverkehrs, insbesondere in Gebieten mit großflächig siedlungs- oder naturbedingten erhöhten Schadstoffgehalten und bei Grundstücken, auf denen in der Vergangenheit oder aktuell mit umweltrelevanten Stoffen umgangen wurde bzw. wird. Zur Klärung des Sachverhaltes empfiehlt sich häufig die Vergabe von Bodenuntersuchungen an ein qualifiziertes Gutachter-/ Sachverständigenbüro. Weitere Informationen zum Schwerpunkt kommunaler Bodenschutz:
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